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Wer übernimmt die Notarkosten beim Hauskauf?

Beim Kauf einer Immobilie in der Schweiz stellt sich häufig die Frage: Wer übernimmt die Notarkosten und welche zusätzlichen Gebühren fallen an? Da der Immobilienkauf einer der grössten finanziellen Schritte im Leben ist, lohnt es sich, die Nebenkosten genau zu kennen.

Rolle des Notars beim Hauskauf

Der Notar sorgt dafür, dass der Kaufvertrag rechtlich gültig ist. Ohne eine öffentliche Beurkundung ist ein Eigentumsübertrag in der Schweiz nicht möglich. Abhängig vom Kanton gibt es unterschiedliche Systeme:

  • Amtsnotariat: Staatliche Notare sind zuständig.
  • Freies Notariat: Käufer oder Verkäufer wählen einen zugelassenen Notar.
  • Gemischtes System: Kombination aus beiden Varianten.

Die Notariatsgebühren betragen in der Regel zwischen 0,1 und 0,5 Prozent des Kaufpreises. In einigen Kantonen richten sie sich nach effektivem Aufwand.

Wer zahlt welche Gebühren?

KostenpunktWer trägt die Kosten?
NotarKäufer & Verkäufer (meist hälftig)
GrundbuchgebührenKäufer oder hälftig geteilt
SchuldbriefKäufer
Handänderungssteuerje nach Kanton Käufer, hälftig oder gemäss Vertrag
GrundstückgewinnsteuerVerkäufer (Sicherungsrecht durch Eintrag ins Grundbuch)

Weitere wichtige Kostenpunkte

Handänderungssteuer:

Fällt beim Eigentumswechsel an. In den meisten Kantonen zahlt sie der Käufer, in einigen Regionen wird sie hälftig geteilt oder vertraglich geregelt.

Grundbuchgebühren:

Der Eintrag des neuen Eigentümers ins Grundbuch verursacht Kosten von rund 1–2 Promille des Kaufpreises. Auch hier gilt: oft hälftig, teils ausschliesslich beim Käufer.

Schuldbrief:

Wenn eine Hypothek aufgenommen wird, ist ein Schuldbrief erforderlich. Die Kosten trägt ausschliesslich der Käufer, sie berechnen sich prozentual nach der Höhe der Hypothek.

Grundstückgewinnsteuer:

Diese Steuer wird auf den Gewinn beim Verkauf erhoben. Grundsätzlich ist der Verkäufer verantwortlich. Wichtig: Falls er nicht zahlt, kann die Steuerbehörde ein Pfandrecht auf die Immobilie eintragen.

Wichtige Kosten beim Hauskauf

Beim Hauskauf in der Schweiz sind Notar- und Nebenkosten unvermeidlich – die genaue Verteilung hängt vom Kanton und den vertraglichen Vereinbarungen ab. Transparenz vor der Unterzeichnung schützt beide Parteien vor Überraschungen.

Beim Kauf einer Immobilie in der Schweiz fallen neben dem eigentlichen Kaufpreis verschiedene Nebenkosten an. Damit Sie als Käufer oder Verkäufer von Anfang an den Überblick behalten, haben wir eine Checkliste zu allen wichtigen Kostenpunkten für Sie zusammengestellt. Von den Notariatsgebühren über die Grundbuchkosten bis hin zur Handänderungssteuer – so stellen Sie sicher, dass keine Ausgaben übersehen werden und Sie den Kaufvertrag mit voller Transparenz abschliessen können.


Häufige Fragen zu Notarkosten und Nebenkosten beim Hauskauf

Beim Immobilienkauf in der Schweiz tauchen viele Fragen rund um Notarkosten, Grundbuchgebühren oder die Handänderungssteuer auf. Da die Regelungen von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein können, lohnt sich ein genauer Blick auf die wichtigsten Punkte. Unsere FAQ-Sektion gibt Ihnen klare Antworten auf die häufigsten Fragen und hilft Ihnen, den Überblick zu behalten.

Wer bezahlt die Notarkosten in der Schweiz?+

In den meisten Kantonen teilen sich Käufer und Verkäufer die Notarkosten je zur Hälfte. Je nach Region kann es aber abweichende Regelungen geben.

Wie hoch sind die Notariatsgebühren?+

Die Gebühren liegen in der Regel zwischen 0,1 und 0,5 Prozent des Kaufpreises. In einigen Kantonen werden sie nach effektivem Aufwand berechnet.

Wer übernimmt die Grundbuchgebühren?+

Oft trägt der Käufer die Grundbuchgebühren, in einigen Kantonen werden sie hälftig geteilt. Die Kosten betragen rund 1–2 Promille des Kaufpreises.

Was kostet der Schuldbrief?+

Wenn eine Hypothek aufgenommen wird, ist ein Schuldbrief nötig. Die Kosten trägt ausschliesslich der Käufer, sie richten sich nach der Höhe der Hypothek.

Wer zahlt die Handänderungssteuer?+

Die Handänderungssteuer zahlt in den meisten Kantonen der Käufer. In einigen Regionen wird sie hälftig geteilt oder im Kaufvertrag anders geregelt.

Wer ist für die Grundstückgewinnsteuer verantwortlich?+

Grundsätzlich ist der Verkäufer verantwortlich. Falls er die Steuer nicht bezahlt, kann die Behörde ein Pfandrecht auf die Immobilie eintragen.


👉 Das Team von IMMO meyer unterstützt Sie beim Kauf und Verkauf umfassend – von der Vertragsvorbereitung bis zur sicheren Abwicklung.

➡️ Mehr erfahren: www.immo-meyer.ch/immobilienverkauf

Die hier bereitgestellten Informationen zu Notarkosten, Grundbuchgebühren, Handänderungssteuer und weiteren Nebenkosten beim Immobilienkauf in der Schweiz dienen ausschliesslich der allgemeinen Orientierung. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und können kantonal unterschiedlich geregelt sein. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen Notar, Steuerberater oder eine Fachperson in Ihrem Kanton.

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