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Liegenschaftssteuer in der Schweiz: Das sollten Eigentümer wissen

Liegenschaftssteuer in der Schweiz: Alles, was Eigentümer wissen müssen

Die Liegenschaftssteuer ist für viele Immobilienbesitzer ein Thema, das erst dann relevant wird, wenn die Steuerrechnung ins Haus flattert – oder wenn ein Verkauf bevorsteht. Doch was genau steckt dahinter? Welche Kantone erheben diese Steuer, wie wird sie berechnet und gibt es Möglichkeiten für Abzüge? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zur Liegenschaftssteuer in der Schweiz – kompakt, verständlich und mit aktuellen Hinweisen.

Was ist die Liegenschaftssteuer?

Die Liegenschaftssteuer ist eine direkte Objektsteuer, die zusätzlich zur Vermögenssteuer erhoben wird. Sie betrifft ausschliesslich den Besitz einer Immobilie – unabhängig vom Einkommen oder sonstigem Vermögen. Der Bund erhebt keine Liegenschaftssteuer, die Regelung erfolgt kantonal und teilweise kommunal.

Je nach Kanton wird die Abgabe auch Grundsteuer oder Grundstücksteuer genannt. Zuständig ist immer der Standort der Liegenschaft, nicht der Wohnsitz des Eigentümers. Typische Ausnahmen gelten für Grundstücke mit öffentlichem Nutzen sowie Immobilien im Besitz von Institutionen wie SNB, SBB oder SUVA.

Wie wird die Liegenschaftssteuer berechnet?

Die Berechnung erfolgt in Promille des steuerlichen Werts der Immobilie. Die Formel lautet:

Liegenschaftssteuer = Steuerwert × Steuersatz / 1000

Wichtig: Die Bemessungsgrundlage ist in den meisten Kantonen der amtliche oder steuerliche Schätzwert, nicht der Marktpreis. Bei landwirtschaftlichen Objekten gilt der Ertragswert. Wohn- und Gewerbeimmobilien werden nach Lage, Zustand und Nachfrage bewertet.

Gibt es Abzüge?

Ja – aber kantonal unterschiedlich.

  • Bern: Im Steuerjahr angefallene Liegenschaftssteuern sind abziehbar.
  • Thurgau: Die kantonale Liegenschaftssteuer betrug 0,5 ‰; deren Abschaffung wurde per Volksentscheid beschlossen. Inkrafttreten erfolgt gemäss kantonaler Umsetzung. Damit entfällt künftig auch die Frage der Abzugsfähigkeit.
  • Andere Kantone: Prüfen Sie die aktuellen Weisungen der Kantone oder Gemeinden.

Welche Kantone erheben keine Liegenschaftssteuer?

Folgende Kantone kennen keine Liegenschaftssteuer:

Zürich, Schwyz, Glarus, Zug, Solothurn, Basel-Landschaft und Aargau.

Steuersätze in ausgewählten Kantonen

  • Bern: Bis 1,5 ‰ (inkl. fakultative Gemeindesteuer)
  • Thurgau: 0,5 ‰ (kantonal) – Abschaffung beschlossen
  • St. Gallen, Graubünden, Wallis, Freiburg: Erhebung erfolgt als obligatorische oder fakultative Gemeindesteuer. Die Höhe variiert je nach Gemeinde. Bitte aktuelle kantonale oder kommunale Steuerinformationen prüfen.

Wer muss zahlen?

Steuerpflichtig ist grundsätzlich der im Grundbuch eingetragene Eigentümer. Bei Nutzniessung trägt in den meisten Fällen der Nutzniesser die Steuer. Juristische und natürliche Personen können unterschiedlich behandelt werden.

Warum ist die Liegenschaftssteuer wichtig für Eigentümer?

Die Liegenschaftssteuer ist nicht nur eine jährliche Belastung, sondern spielt auch bei der Immobilienbewertung und beim Verkauf eine Rolle. Wer den steuerlichen Wert kennt, kann die Steuerlast besser einschätzen und die Unterlagen für den Verkauf vollständig vorbereiten. Fehlende Angaben oder falsche Annahmen führen oft zu Verzögerungen bei der Abwicklung.

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Mehr erfahren: Immobilienverkauf | Immobilienbewertung

Häufige Fragen zur Liegenschaftssteuer in der Schweiz

Keine Liegenschaftssteuer erheben die Kantone Zürich, Schwyz, Glarus, Zug, Solothurn, Basel Landschaft und Aargau.

Die Abzugsfähigkeit ist kantonal geregelt. Beispiel Bern: Im Steuerjahr bezahlte Liegenschaftssteuern können abgezogen werden. Im Kanton Thurgau betrug die kantonale Liegenschaftssteuer 0,5 Promille; die Abschaffung wurde per Volksentscheid beschlossen. Prüfen Sie die aktuelle Umsetzung und die kantonalen Weisungen.

Steuerpflichtig ist in der Regel die im Grundbuch eingetragene Eigentümerin oder der eingetragene Eigentümer. Bei einer Nutzniessung trägt häufig die Nutzniesserin oder der Nutzniesser die Steuer. Erhoben wird die Abgabe am Ort der Liegenschaft und nicht am Wohnsitz.

Die Steuer wird als Promillesatz vom Steuerwert berechnet: Liegenschaftssteuer gleich Steuerwert mal Steuersatz geteilt durch eintausend. Grundlage ist häufig der amtliche oder steuerliche Wert, nicht der Marktpreis. Landwirtschaftliche Objekte werden in der Praxis nach Ertragswert beurteilt.

Je nach Kanton wird die Steuer kantonal, kommunal oder kombiniert erhoben. In einigen Kantonen ist sie obligatorisch, andernorts fakultativ. Bezeichnungen wie Grundsteuer oder Grundstücksteuer sind ebenfalls gebräuchlich.

Typische Befreiungen gelten für Grundstücke mit öffentlichem Nutzen, für gemeinnützige, kulturelle oder religiöse Immobilien sowie für Grundstücke im Besitz von Institutionen wie der Schweizerischen Nationalbank, der Schweizerischen Bundesbahn oder der SUVA. Details regeln Kanton und Gemeinde.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Kantonale und kommunale Regelungen können sich ändern. Bitte prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrem zuständigen Steueramt.

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